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Plötzlich Pflegefall

Was ist zu tun?

1. Erfassen Sie den Pflegebedarf

Der Pflegebedarf spielt eine große Rolle für die Organisation von Hilfe und Unterstützung sowie die Einstufung in einen Pflegegrad. Es gibt die Pflegekasse, diverse Beratungsstellen, Internetrechner u. v. m…, wo Sie sich Unterstützung holen können. Gern sind wir Ihnen bereits hier behilflich.

2. Klären Sie, welche Form der Versorgung für Ihre Situation am besten geeignet ist.

Im Idealfall wurde die Form der Pflege bereits in der Vergangenheit in der Familie besprochen. Im Pflegefall steht der Umzug in ein Seniorenheim oder die ambulante Pflege bereits fest. Möglicherweise hat sich Ihre Einstellung jedoch aktuell verändert. Wägen Sie die Vor- und Nachteile der häuslichen Pflege und der stationären Pflege gegeneinander ab und treffen Sie dann gemeinsam mit dem Pflegebedürftigen eine Entscheidung, die für alle Beteiligten tragfähig ist. Gern beraten wir Sie hierzu.

3. Beantragen Sie einen Pflegegrad

Um möglichst rasch finanzielle Mittel für die Finanzierung der Pflege zu erhalten, sollten Sie zeitnah einen Antrag auf Einstufung in einen Pflegegrad stellen. Bitte wenden Sie sich für die Antragstellung an die Pflegekasse Ihres Angehörigen.

4. Schaffen Sie die rechtlichen Voraussetzungen für die vollwertige Vertretung

Im Idealfall sind wichtige Vollmachten und Verfügungen bereits vorhanden, sodass die rechtlichen Voraussetzungen für die Pflege gegeben sind. Es wird unterschieden in:

Vorsorgevollmacht

Regelung, wer im Pflegefall für den Pflegebedürftigen in welchen Bereichen und für welchen Zeitraum Entscheidungen treffen darf.

Betreuungsverfügung

Festlegung wer den Pflegebedürftigen bei Eintritt des Pflegefalls betreuen soll.

Patientenverfügung

Eine Empfehlung für jeden – unabhängig vom Alter. Hier legt der Verfügende frühzeitig fest, welche lebenserhaltenden Maßnahmen im Falle einer Erkrankung ergriffen werden dürfen und welche nicht.
Sind keine Vollmachten oder Verfügungen vorhanden und der Pflegebedürftige kann wichtige Entscheidungen nicht mehr selbst treffen, können Sie sich als Angehöriger nur bedingt um seine Angelegenheiten kümmern. Sie haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Betreuung bei dem Amtsgericht zu stellen, in dessen Bezirk sich der Wohnsitz Ihres pflegebedürftigen Angehörigen befindet.

5. Die Finanzierung im Pflegefall

Die finanzielle Situation macht den meisten Angehörigen mit Eintritt eines Pflegefalls am meisten Sorgen.
Es müssen Pflegekosten, Lebensunterhalt und gegebenenfalls ein Umzug oder wohnliche Umbaumaßnahmen finanziert werden. Deshalb ist es wichtig, sich zeitnah mit der Frage zu beschäftigen, wer was bezahlt.

Ich berate Sie gern persönlich, ausführlich und kostenfrei. Auf Wunsch bei Ihnen Zuhause. Gemeinsam finden wir Ihre optimale Lösung.

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