
Grundpflege
Im Rahmen der Pflegeversicherung umfasst die Grundpflege pflegerische Hilfen aus folgenden Bereichen:
- Körperpflege: Hilfe beim Waschen, Duschen, Baden, bei der Zahnpflege, beim Kämmen, Rasieren sowie bei der Darm- und Blasenentleerung
- Ernährung: Hilfe bei der mundgerechten Zubereitung und Nahrungsaufnahme
- Mobilität: Hilfe beim Aufstehen und Zu-Bett-Gehen, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen sowie Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung/ Pflegeeinrichtung
Quelle: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/g/grundpflege.html