Überspringen zu Hauptinhalt
Pflegegeld

Pflegegeld für häusliche Pflege

Das Pflegegeld kann in Anspruch genommen werden, wenn mindestens Pflegegrad 2 vorliegt. Der Pflegebedürftige muss mit dem Pflegegeld die erforderlichen Pflegemaßnahmen und Betreuungsmaßnahmen sowie Hilfen bei der Haushaltsführung in geeigneter Weise selbst sicherstellen.

Diese Geldleistung wird dem Pflegebedürftigen von der Pflegekasse oder dem privaten Versicherungsunternehmen ausgezahlt.

Pflegegrad Geldleistung pro Monat
2 316 Euro
3 545 Euro
4 728 Euro
5 901 Euro

Möglich ist auch die Kombination von Pflegegeld mit ambulanten Pflegesachleistungen. Dann werden die Leistungen anteilig in Anspruch genommen.

Zusätzlich können ärztlich verordnete Behandlungspflege wie z.B. Spritzen, Wundversorgung u.v.m. von einem zugelassenen ambulanten Pflegedienst erbracht werden und abgerechnet werden.

Die ärztlich verordnete Behandlungspflege wird mit der Krankenkasse, nicht Pflegekasse abgerechnet. Somit ist die Höhe des monatlichen Pflegegeldes nicht betroffen.

Wir kooperieren mit vielen lokalen ambulanten Pflegediensten und helfen Ihnen gerne beim Finden eines Dienstes vor Ort.

An den Anfang scrollen