Kurzzeitpflege
Zu Bewältigung von Krisensituationen oder im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt sind Pflegebedürftige oft auf eine weitere Anschlusspflege angewiesen. Für diesen Fall gibt es die Kurzzeitpflege in entsprechenden voll stationären Einrichtungen.
Die Höhe der Leistung beträgt seit dem 01. Januar 2025 pro Kalenderjahr 1.854 Euro für bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr und steht Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 bis 5 zu.
Ab dem 1. Juli 2025 wird der Betrag für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege zusammengelegt und beträgt 3.539 Euro pro Kalenderjahr.