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Plötzlich Pflegefall

Es geht ganz schnell: Plötzlich wird ein Mensch über Nacht pflegebedürftig und ist auf Hilfe angewiesen. Die ganze Familie steht vor einer großen Herausforderung. In kurzer Zeit müssen Entscheidungen getroffen werden, die einschneidend und weitreichend sind. Es trifft Sie mitten ins Herz – es geht um Ihr Wohlergehen oder das Ihres Angehörigen.

Pflegebedürftigkeit als Begriff

Was bedeutet pflegebedürftig als Begriff aus der gesetzlichen Pflegeversicherung? Grundsätzlich kann im Sinne des Gesetzes in allen Lebensabschnitten eine Pflegebedürftigkeit auftreten. Die Person weist gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder in den Fähigkeiten auf und benötigen hierdurch Hilfe durch andere.

Krankenschwester mit Tafel zum Pflegegrad

Pflegegrade statt Pflegestufen

Das Pflegegesetz wurde reformiert. Mit dem Inkrafttreten des Pflegestärkungsgesetzes II (PSG II) am 1. Januar 2017 haben sich die formalen Anforderungen und die Leistungen in der gesetzlichen Pflegeversicherung geändert.

Pflegegeld

Pflegegeld für häusliche Pflege

Das Pflegegeld kann in Anspruch genommen werden, wenn mindestens Pflegegrad 2 vorliegt. Der Pflegebedürftige muss mit dem Pflegegeld die erforderlichen Pflegemaßnahmen und Betreuungsmaßnahmen sowie Hilfen bei der Haushaltsführung in geeigneter Weise selbst sicherstellen.

A young health visitor helping a happy sick senior woman sitting on bed at home.

Grundpflege

Im Rahmen der Pflegeversicherung umfasst die Grundpflege pflegerische Hilfen aus den Bereich Körperpflege, Ernährung und Mobilität.

Seniorin mit Betreuerin gehen einkaufen

Alltagsbegleitung und Betreuung

Alltagsbegleitung umfasst ein breites und individuelles Aufgabengebiet in der Pflege. Durch die Unterstützung der Betreuung wird pflegebedürftigen Menschen ein selbstbestimmtes Leben zu Hause in ihrer gewohnten Umgebung ermöglicht.

Hospitalized elderly patient woman laying on bed with cardiologist doctor or physician examining heart health, checking pulse in hospital clinic exam room

Medizinische Pflege

Ärztlich verordnete Behandlungspflege wie z.B. das Setzen von Spritzen oder eine Versorgung von offenen Wunden usw. dürfen nur von ausgebildetem und zugelassenem Fachpersonal durchgeführt werden. Dazu wird ein zugelassener ambulanter Pflegedienst benötigt.

Die ärztliche verordnete Behandlungspflege wird mit der Krankenkasse, nicht Pflegekasse abgerechnet. Somit kürzt die Inanspruchnahme nicht das monatliche Pflegegeld.

Elder person using wooden walking cane during rehabilitation in friendly hospital

Verhinderungspflege

Ist die private Pflegeperson durch Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen vorübergehend an der Pflege gehindert, kann der Pflegebedürftige die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen.

Die Verhinderungspflege steht Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 bis 5 für die notwendige Ersatzpflege für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr in der Höhe von 1612 Euro zur Verfügung.

Zusätzlich können 50 % des Anspruchs auf Kurzzeitpflege, also 806 Euro auf die Verhinderungspflege übertragen werden. Somit stehen pro Jahr 2418 Euro zur Verfügung.

clock face on red background

Kurzzeitpflege

Zu Bewältigung von Krisensituationen oder im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt sind Pflegebedürftige oft auf eine weitere Anschlusspflege angewiesen. Für diesen Fall gibt es die Kurzzeitpflege in entsprechenden voll stationären Einrichtungen. Die Höhe der Leistung beträgt bis zu 1.612 EUR für bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr.

MDK

MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung)

Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung unterstützt im gesetzlichen Auftrag die Kranken- und Pflegekassen in medizinischen und pflegerischen Fragen. Sobald Sie einen Antrag auf Pflegeleistungen bei Ihrer Pflegekasse gestellt haben, erhalten Sie vom MDK einen Termin zur Pflegebegutachtung. In der Begutachtung wird geklärt, inwieweit Sie pflegebedürftig sind.

Info Flyer

Unser Flyer zum ausdrucken

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