Überspringen zu Hauptinhalt
MDK

MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung)

Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung unterstützt im gesetzlichen Auftrag die Kranken- und Pflegekassen in medizinischen und pflegerischen Fragen.

Sobald Sie einen Antrag auf Pflegeleistungen bei Ihrer Pflegekasse gestellt haben, erhalten Sie vom MDK einen Termin zur Pflegebegutachtung. In der Begutachtung wird geklärt, inwieweit Sie pflegebedürftig sind.

Ermittlung des Pflegegrades

Der Pflegegrad wird anhand von sechs Modulen ermittelt. Jedes Modul steht für einen Bereich des täglichen Lebens. Der Gutachter prüft diese und vergibt Punkte für die einzelnen Teilbereiche. Normalerweise erfolgt die Feststellung der Pflegebedürftigkeit durch einen Gutachter im Hausbesuch.

Während der Corona-Pandemie finden zum Schutz der Pflegebedürftigen und der Gutachter keine Hausbesuche statt.

Einen Gutachter wird es aber weiterhin geben. Dieser stellt fest, in welchem Umfang der Patient noch selbständig, ohne fremde Unterstützung den Alltag meistern kann (Grad der Selbständigkeit). Betrachtet werden dabei folgende Bereiche:

  • körperliche Mobilität
  • geistige Fähigkeiten
  • sprachliche Fähigkeiten
  • Fähigkeit, sich selbst zu versorgen
  • Allgemeines Verhalten
  • Umgang mit Belastungen und eigenen Krankheiten
  • soziales Umfeld (gibt es soziale Kontakte?)

Der Gutachter vergibt für die Einzelbereiche Punkte, deren Gesamtpunktzahl den Pflegegrad ergeben.

Quelle: https://www.krankenkassenzentrale.de/wiki/pflegegrade#
und: https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft/informationen-versicherte/leistungen/weitere-leistungen/pflege/antrag-pflegeversicherung-pflegegrad-ermitteln/antrag-stellen-und-pflegegrad-ermitteln/wie-ermittelt-gutachter-pflegegrad-2008888

An den Anfang scrollen