Pflegebedürftigkeit als Begriff
Was bedeutet pflegebedürftig als Begriff aus der gesetzlichen Pflegeversicherung?
Grundsätzlich kann im Sinne des Gesetzes in allen Lebensabschnitten eine Pflegebedürftigkeit auftreten.
Die Person weist gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder in den Fähigkeiten auf und benötigen hierdurch Hilfe durch andere.
Die Beeinträchtigungen können körperliche, geistige oder psychische bedingt sein. Belastungen oder Anforderungen können nicht selbstständig kompensiert oder bewältigt werden.
Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer – voraussichtlich für mindestens sechs Monate – und mit mindestens der in § 15 SGB XI festgelegten Schwere bestehen.
Pflegebedürftigkeit als Begriff