Medizinische Pflege
Ärztlich verordnete Behandlungspflege wie z.B. das Setzen von Spritzen oder eine Versorgung von offenen Wunden usw. dürfen nur von ausgebildetem und zugelassenem Fachpersonal durchgeführt werden. Dazu wird ein zugelassener ambulanter Pflegedienst benötigt.
Die ärztliche verordnete Behandlungspflege wird mit der Krankenkasse, nicht Pflegekasse abgerechnet. Somit kürzt die Inanspruchnahme nicht das monatliche Pflegegeld.