Verhinderungspflege
Ist die private Pflegeperson durch Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen vorübergehend an der Pflege gehindert, kann der Pflegebedürftige die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen.
Die Verhinderungspflege steht Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 bis 5 für die notwendige Ersatzpflege für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr in der Höhe von 1612 Euro zur Verfügung.